• Veranstaltung: 29.-30.6.2017 in Stuttgart
  • Kosten: 119 EUR Kurs + Kosten für UB (abhängig von der zuständigen Behörde)
    die 119,- EUR sind an Björn bis Mitte März in bar zu geben
  • Voraussetzung: vor Kursbeginn ist die UB vorzulegen
  • angemeldete TN: Bernd Reuss, Ben Lo, Felix Knapp, Ulrich Pickering, Stefan Layer, Holger Hörz
  • Dokument: Anmeldung Wiederlader

Kursinhalte:

Dieser Lehrgang vermittelt das Wissen in Theorie und Praxis für Wiederlader, in den Themen Rechtsvorschriften (Grundgesetz, Sprengstoffgesetz, Gesetz über Beförderung gefährlicher Güter, Waffengesetz, Strafgesetzbuch, Ordnungswidrigkeit), Ladekomponenten (Treibladepulver, Zündhütchen, Hülsen, Geschosse), Geräte und Werkzeuge (Hülsenbearbeitung, Laborieren, Herstellen von Geschossen, Zubehör), Ladeverfahren (Räumliche Anforderungen, Vorarbeiten, Bearbeiten der Hülsen, Laborieren), Innenbalistik (Schußentwicklung und Gasdruck, beeinflussende Faktoren), Unfallvorschriften. Prüfung am Ende des Lehrgangs durch einen Prüfungsbeamten des Gewerbeaufsichtsamtes. Bei bestandener Prüfung wird ein Zeugnis ausgestellt, über die Teilnahme an staatlich anerkannten Lehrgängen nach § 32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Bitte beachten Sie: Sie benötigen vor Lehrgangsbeginn eine Unbedenklichkeitserklärung (UB) nach § 34 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz, ohne UB ist eine Teilnahme nicht möglich. Ein polizeiliches Führungszeugnis ersetzt nicht die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die UB ist bei der jeweiligen zuständigen Behörde (z.B. Landratsamt, Gewerbaufsichtsamt) zu beantragen. Bitte beantragen sie Ihre UB rechtzeitig, da die zuständigen Behörden in der Regel eine Beantragungszeit von 4 – 8 Wochen benötigen.